Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein wichtiger Bestandteil der Opferhilfe.

Insbesondere Kinder und Jugendliche, unter bestimmten Voraussetzungen auch Erwachsene, die Opfer von Gewalt- und/oder Sexualdelikten wurden, haben darauf seit Anfang 2017 einen gesetzlichen Anspruch. Es handelt sich hierbei um eine intensive Form der Begleitung der Betroffenen vor, während und nach einer gerichtlichen Hauptverhandlung durch speziell geschulte Betreuer. Mehr Informationen finden Sie u.a. beim Bundes- und/oder Bayerischen Justizministerium.

 

Speziell für die Bereiche Memmingen / Unterallgäu / Neu-Ulm / Augsburg / Kaufbeuren / Kempten / Günzburg existiert auch ein Flyer und eine Pressemitteilung (s.u.).

 

In Bayern gibt es ansonsten bisher nur wenige ausgebildete Fachkräfte. Sollten Sie eine Ausbildung zum/zur psychosozialen ProzessbegleiterIn haben, geben Sie uns gerne Bescheid, damit wir Nachfragen an Sie weiterleiten können.

 

Auch falls Sie Interesse am Aufbau einer psychosozialen Prozessbegleitung in Schwaben haben sollten, würden wir uns freuen wenn Sie sich bei uns melden. Wir sind für jede Unterstützung dankbar.

 


Qualifizierungsmaßnahme für psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen

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Qualifizierung Psychosoziale Prozessbegl
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Zeitungsartikel Psychosoziale Prozessbegleitung

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Flyer Psychosoziale Prozessbegleitung

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Flyer PsychPb.pdf
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Pressemitteilung Psychosoziale Prozessbegleitung

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Pressemitteilung PsychPb 2018.pdf
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